Gesetze / Landesrecht Sachsen / Lehramtsprüfungsordnung I
LAPO I§ 46 Biologie
Stand: 27.08.2026
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/LAPO%20I/46#abs-1 (1) Das Studium umfasst:
1. Allgemeine Botanik und Spezielle Botanik,
2. Pflanzenphysiologie,
3. Allgemeine Zoologie und Spezielle Zoologie mit Grundlagen der Entwicklungsbiologie,
4. Tierphysiologie,
5. Ökologie,
6. Genetik mit Grundlagen der Reproduktionstechnik, Gentechnik und Züchtung,
7. Humanbiologie mit Grundlagen der Immunbiologie,
8. Neurobiologie mit Grundlagen der Ethologie,
9. Evolution und biologische Vielfalt sowie
10. Fachdidaktik.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/LAPO%20I/46#abs-2 (2) Prüfungsinhalte sind:
1. Kenntnis der Grundlagen der Allgemeinen Botanik und Allgemeinen Zoologie unter Berücksichtigung des Grundgedankens der Evolution; Lösung von spezifischen Problemen in ausgewählten Bereichen der Speziellen Botanik und Speziellen Zoologie, der Pflanzenphysiologie und Tierphysiologie, der Ökologie, Genetik, Humanbiologie, Neurobiologie,
2. Anwendung von wesentlichen Gesetzmäßigkeiten, Modellen, Arbeits- und Erkenntnismethoden der Biologie einschließlich der experimentellen Methoden,
3. Anwendung von biologischen Sachverhalten auf unterrichtsbezogene Zusammenhänge, auch unter fachübergreifender Perspektive und
4. Fachdidaktik: Kenntnis der Bildungsstandards und curricularer Dokumente; fachdidaktische Durchdringung biologischer Sachverhalte und Zusammenhänge für den Biologieunterricht in der Oberschule; Planung, Gestaltung und Reflexion kompetenzorientierten Biologieunterrichts in der Oberschule unter Beachtung heterogener Lernvoraussetzungen, individueller Entwicklungspotenziale und von Möglichkeiten der individuellen Förderung in heterogenen Lerngruppen; Anforderungen an den lernzieldifferenten Unterricht; Analyse und Bewertung des ziel- und adressatengerechten Einsatzes digitaler und analoger Medien.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/LAPO%20I/46#abs-3 (3) Die mündliche Prüfung des Faches erstreckt sich auf zwei der Bereiche nach Absatz 1 Nummer 1 bis 9. Dabei dürfen folgende Bereiche nicht miteinander kombiniert werden: zwei botanische Bereiche oder der zoologische Bereich und Tierphysiologie oder Tierphysiologie und Humanbiologie.